Teilnahmebedingungen

Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Nutzungsbedingungen im Folgenden auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

      Die Sparkassenstiftung Lüneburg (nachfolgend „Sparkassenstiftung“), ist Betreiberin der Internetseite www.sparkassenstiftung-fördertlüneburg. de und Anbieterin der regionalen Förderplattform „Hand in Hand für Lüneburg“.

      Die Sparkassenstiftung stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkassenstiftung ist unentgeltlich.

      Bei der Registrierung auf der Förderplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Sparkassenstiftung und gesellschaftliches Engagement

      Die Sparkassenstiftung initiiert und fördert Jahr für Jahr über 300 Projekte, Veranstaltungen und Aktionen. Sie ist zu einem unverzichtbaren Motor für die Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geworden. Dabei ist die Sparkassenstiftung sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzt sich nachhaltig für das Gemeinwohl ein. Durch ihr Engagement, z. B. als Förderin gemeinnütziger Projekte, leistet die Sparkassenstiftung einen großen Beitrag, um die Lebensqualität in ihrer Region zu erhöhen, etwa durch Unterstützung sozialer, sportlicher, ökologischer oder kultureller Projekte.
    3. Ziel der Förderplattform

      Die Förderplattform „Hand in Hand für Lüneburg“ wurde ins Leben gerufen, damit gemeinnützige Organisationen (Projektträger) aus der Region Lüneburg online bei der Sparkassenstiftung Förderanträge für ihre Projekte einreichen können. Die Kommunikation zu den eingereichten Förderanträgen erfolgt grundsätzlich über standardisierte, automatische E-Mails. Hierzu gehören u. a. die Zulassung von Projektträgern, Nachfragen und Anforderungen seitens der Sparkassenstiftung, die Ablehnung von Förderanträgen sowie die Zusage von Fördermitteln. Zusätzlich werden über die Plattform bewilligte Fördermittel von den Projektträgern abgerufen und Nachweise erbracht.
    4. Projekteinreichung

      Die Projektträger (z.B. gemeinnützige Vereine und Organisationen) haben die Möglichkeit, auf der Internetseite www.sparkassenstiftung-fördertlüneburg. de Projekte einzureichen bzw. Förderungen zu beantragen.

      Bei der Antragstellung sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien der Sparkassenstiftung zu beachten. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden: www.sparkassenstiftung-lueneburg.de/förderung/
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Empfänger von Förderungen

      Förderanträge können durch als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen und Gesellschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften eingereicht werden, die ihren Sitz in Hansestadt oder Landkreis Lüneburg haben. Die Gemeinnützigkeit ist im Rahmen der Registrierung auf der Förderplattform nachzuweisen, bevor eine Antragstellung erfolgen kann. Privatpersonen können als Antragsteller leider nicht berücksichtigt werden.
    6. Einreichungsfristen und Projektbeginn

      Bei der Einreichung von Förderanträgen sind die von der Sparkassenstiftung kommunizierten Einreichungsfristen zu beachten:

      1. Einreichungsstichtag 31.03. j. J. (Stiftungsratssitzung im Mai j. J.)
      2. Einreichungsstichtag 30.09. j. J. (Stiftungsratssitzung im November j. J.)

      Förderanträge, die nach dem Einreichungsstichtag bei der Sparkassenstiftung eingehen, werden grds. wie Förderanträge für den nachfolgenden Einreichungsstichtag berücksichtigt (Bsp.: Einreichung am 10. April >> Entscheidung Stiftungsrat im November).

      Mit der Umsetzung der Projekte, für die eine Förderung beantragt wurde (Projektbeginn), darf nicht begonnen werden, bevor die Sparkassenstiftung den Projektträger über die Bewilligung der Fördermittel informiert hat. Andernfalls ist die Sparkassenstiftung berechtigt, die Bewilligung zurückzuziehen und die Auszahlung der Fördermittel zu verweigern bzw. ausgezahlte Fördermittel vom Projektträger zurückzufordern.
    7. Projektträger und Nutzer

      Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Fördermittelempfänger, die ein Projekt in die Förderplattform einstellen. Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Förderplattform veröffentlichte Projekte unterstützen bzw. eine Organisation oder ein Projekt registrieren.

      Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Förderplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkassenstiftung ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
  2. Teilnahmebedingungen für die Förderplattform

    1. Nutzungsberechtigung, Verantwortliche

      Für die Förderungen können sich Projektträger bewerben, die
      • gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich anerkannte Ziele, z. B. die Förderung von Jugend, Sport, Bildung, Kultur, Sozialem etc., verfolgen,
      • einen gültigen Freistellungsbescheid bzw. Feststellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes vorlegen können,
      • ihren Sitz in Hansestadt oder Landkreis Lüneburg haben
      • und die Förderung in der Region Lüneburg einsetzen wollen.
      Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein/die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.

      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Agenturen, Dienstleister oder Künstler, ist nicht gestattet.
    2. Förderkriterien

      Die erhaltenen Förderungen sind grds. in der Region Lüneburg einzusetzen. Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, erfolgen.

      Die Sparkassenstiftung fördert keine Projekte, die eine politische Partei begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Organisationen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkassenstiftung schaden. Die Sparkassenstiftung hat das Recht, Projekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    3. Kosten

      Die Antragstellung ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Antragstellung ist jeder Antragsteller vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt durch die Sparkassenstiftung nicht.
    4. Registrierungen

      Mit Registrierung einer Organisation/eines Projektes versichert der Nutzer/Administrator, dass er hierzu als Vorstand einer Organisation berechtigt ist oder vom Vorstand einer Organisation hierzu berechtigt wurde. Auf ausdrückliche Anforderung der Sparkassenstiftung ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.

      Die Registrierung auf der Förderplattform ist kostenlos und stellt noch keinen Förderantrag dar. Ein Antrag auf Förderung muss nach Abschluss der Registrierung gesondert über die Plattform eingereicht werden.

      Die Registrierung der Organisation/des Projektes hat gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite www.sparkassenstiftung-fördertlüneburg. de zu erfolgen. Es sind alle Pflichtfelder der Registrierungsstrecke auszufüllen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit (ausgestellt durch das Finanzamt Lüneburg) ist im Rahmen der Registrierung hochzuladen und nach dessen Ablauf durch den Folgebescheid unaufgefordert zu ersetzen.

      Bei der Projekt-Registrierung besteht die Möglichkeit, maximal 25 Bilder (maximale Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) sowie ein Logo des Antragstellers mit bis zu 5 Bildern (maximale Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochzuladen.

      Die Nutzung der eingereichten Unterlagen und Bilder erfolgt durch die Sparkassenstiftung unentgeltlich. Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkassenstiftung u. a. auf Vollständigkeit und gültiger Steuerbegünstigung geprüft. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung von Projekten besteht nicht. Die Sparkassenstiftung hat das Recht, Projekte ohne eine Angabe von Gründen abzulehnen.

      Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Administrator/Nutzer, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Administrator/Nutzer wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
    5. Nutzungsrechte

      Die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an eingereichten Bildern und Beschreibungen werden an die Sparkassenstiftung übertragen. Außerdem wird der Sparkassenstiftung das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Antragstellers für diese und zukünftige Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Von Übergaben von Fördergeldern wird grds. Bild- und ggf. Tonmaterial angefertigt. Die Zustimmung zur Bildfertigung bzw. Nutzung erklärt der Vertreter der Organisation/des Vereins auf einem gesonderten Formular vor Anfertigung des Bildmaterials schriftlich.

      Die Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn alle Förderbedingungen erfüllt sind. Die im Antrag gemachten Angaben werden durch die Sparkassenstiftung geprüft und anschließend gegebenenfalls auf der Förderplattform www.sparkassenstiftung-fördert-lüneburg.de freigeschaltet.
    6. Redaktionelle Überarbeitung

      Die Sparkassenstiftung behält sich vor, Texte zu entfernen, die insbesondere unangemessene sprachliche Ausdrucksformen wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    7. Förderentscheidung und Auszahlung

      Nach Eingang eines vollständigen Förderantrags wird ein Projekt grundsätzlich dem zuständigen Stiftungsrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung erfolgt zu festgelegten Sitzungsterminen des Stiftungsrats. Über das Ergebnis der Beratung – Bewilligung, Rückfragen oder Ablehnung – wird der Projektträger nach der Sitzung informiert. Die teilnehmenden Antragsteller werden dabei per E-Mail, nur in Ausnahmefällen per Post, über die Entscheidung des Stiftungsrats informiert. Die Auszahlung von Förderungen durch die Sparkassenstiftung erfolgt bei Zusage bzw. bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

      Die Auszahlung erfolgt zweckgebunden, d.h., der Projektträger darf den Förderbetrag ausschließlich für das beantragte Projekt verwenden. Sofern eine Verwendung des Förderbetrags für das jeweilige Projekt nicht möglich ist, hat der Projektträger die Sparkassenstiftung umgehend hierüber zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Der Projektträger muss davon ausgehen, dass ausgezahlte Fördermittel, die nicht gemäß dem bewilligten Projekt verwendet werden können, von der Sparkassenstiftung zurückgefordert werden bzw. bewilligte Fördermittel nicht zur Auszahlung kommen.
  3. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkassenstiftung und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Förderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Sparkassenstiftung im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Antragsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Antragsteller. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Antragsunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Mit seiner Teilnahme stellt jeder Antragsteller die Sparkassenstiftung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Antragsunterlagen herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Antragsteller die Sparkasse insbesondere von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Antragsteller verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt, oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die Sparkassenstiftung kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anträge.
  4. Datenschutz

    Die Sparkassenstiftung und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzbestimmungen der Sparkassenstiftung verwiesen: www.sparkassensklung-fördertlüneburg. de/datenschutz
  5. Nutzung von E-Mail

    Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Förderplattform erfolgt per unverschlüsselter E-Mail.

    Der Versand einer unverschlüsselten E-Mail im Internet birgt das Risiko, dass diese Nachricht von unberechtigten Dritten abgefangen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen wird.

    Die Nutzer und Projektträger sind in Kenntnis der damit einhergehenden Risiken damit einverstanden, dass eine Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail erfolgt.
  6. Sonstiges

    Die Förderplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.